Unternehmenspolitik zu Zwangs- und Kinderarbeit

Einführung

Bei Rocky Mountain ̶̶ einer Division von Industries RAD Inc (im Folgenden „Rocky Mountain“) ̶ engagieren wir uns für die Einhaltung der höchsten ethischen und sozialen Standards in sämtlichen Betriebsabläufen, einschließlich unserer umfangreichen weltweiten Lieferkette. Wir wissen um die grundlegenden Rechte aller Menschen und stellen sicher, dass unsere Geschäftspraktiken internationale Standards sowie die einschlägigen Gesetze einhalten, einschließlich der Vorschrift 211 (S211) des kanadischen Strafgesetzbuchs, wonach Zwangsarbeit und Kinderarbeit verboten sind.

 

Verbot von Zwangsarbeit

Der Einsatz von Zwangsarbeit in jeglicher Form, sei es Sklaverei, Menschenhandel, Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Strafarbeit, ist bei Rocky Mountain verboten und wird scharf verurteilt. Nach unserem Dafürhalten und unserer festen Überzeugung muss jede Arbeit das Ergebnis einer freiwilligen Entscheidung sein. Wir vertreten die Auffassung, dass es Beschäftigten zusteht, ihren Arbeitsplatz jederzeit aus triftigen Gründen – einschließlich wegen Zwangsarbeit – zu verlassen, ohne Vergeltungsmaßnahmen oder Druck befürchten zu müssen.

 

Verbot von Kinderarbeit

Rocky Mountain beschäftigt keine Personen unter dem in den geltenden Gesetzen und Vorschriften festgelegten Mindestbeschäftigungsalter beziehungsweise unter 15 Jahren, je nachdem, welcher Standard höher ist. Wir tragen in allen Phasen unserer Betriebsabläufe bzw. Lieferkette Sorge dafür, dass keine Kinder eingesetzt und / oder ausgebeutet werden. Wir legen auch besonderen Wert auf den Schutz junger Beschäftigter zwischen 15 und 18 Jahren und bieten ihnen Arbeitsbedingungen, die ihrem Alter und ihren Fähigkeiten angemessen sind, wobei wir die geltenden Arbeitsnormen einhalten.

 

orgfaltspflicht und Anforderungen an Lieferanten

Im Rahmen einer angemessenen und nachvollziehbaren Bewertung wird Rocky Mountain die Risiken im Zusammenhang mit Zwangs- und Kinderarbeit in unseren Betriebsabläufen / in unserer Lieferkette ermitteln und evaluieren. Dies beinhaltet eine angemessene Bewertung unserer Lieferanten und Auftragnehmer, um sicherzustellen, dass sie unsere Richtlinien sowie die in Kanada und ihren jeweiligen Ländern geltenden Gesetze einhalten. Unsere Lieferanten sind dazu verpflichtet, den Verzicht auf Zwangs- und Kinderarbeit zu bestätigen und uns auf Anfrage einen Compliance-Nachweis über die Einhaltung der Bestimmungen vorzulegen.

 

Wiedergutmachung und Haftung

Im Falle der Feststellung von Zwangs- oder Kinderarbeit in unseren Betriebsabläufen / unserer Lieferkette wird Rocky Mountain umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen. Diese Maßnahmen umfassen u. a. die Kündigung der Beziehungen zu Lieferanten, die Fehlverhalten an den Tag legen und die Vorschriften nicht einhalten, sowie Entschädigungszahlungen an die betroffenen Beschäftigten und die Anzeige von Verstößen bei den zuständigen Behörden. Alle Beschäftigten werden ermutigt, Bedenken bezüglich Zwangs- oder Kinderarbeit über unser Meldesystem zu signalisieren, und dies zwanglos und insbesondere ohne Repressalien befürchten zu müssen.

Ausbildung und Aufklärung

Wir bei Rocky Mountain haben uns verpflichtet, unsere Beschäftigten und alle anderen Stakeholder (einschließlich unserer Auftragnehmer und Lieferanten) über die Risiken von Zwangs- und Kinderarbeit und ihre diesbezüglichen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit unserer diesbezüglichen Unternehmensrichtlinie aufzuklären. Durch die Entwicklung und Implementierung von Ausbildungsprogramme wird sichergestellt, dass unsere Beschäftigten die Bedeutung der Einhaltung von Vorschriften verstehen und in der Lage sind, potenzielle Verstöße zu erkennen und entsprechend zu handhaben.

 

Compliance-Überwachung und Berichterstattung

Die Einhaltung dieser Richtlinie wird von Rocky Mountain regelmäßig mittels interner Audits, Lieferantenbewertungen und anderer geeigneter Mechanismen überwacht. Compliance ist dabei Teil unserer Leistungsbeurteilungen, und Verbesserungen werden regelmäßig der Geschäftsleitung und dem Vorstand mitgeteilt. 

Fazit

Bei Rocky Mountain setzen wir uns für die Förderung ethischer Geschäftspraktiken und für die Wahrung von Menschenrechten innerhalb der gesamten Geschäftstätigkeit und der Lieferkette ein. Die Einhaltung dieser Richtlinie signalisiert unsere Entschlossenheit, Zwangs- und Kinderarbeit zu bekämpfen und zu einer gerechteren, fairen und nachhaltigen Welt beizutragen. Diese Richtlinie bietet einen umfassenden Rahmen, um diese Probleme in Übereinstimmung mit kanadischem Recht und internationalen Standards anzugehen und ist Ausdruck des Engagements von Rocky Mountain für die Achtung von Menschenrechten und ethische Geschäftspraktiken.